Zertifizierte Praxisstelle Soziale Arbeit

Die Zertifizierung von Praxisstellen in der Sozialen Arbeit ist eine gemeinsame Aktivität der Praxisreferate und -ämter an Hochschulen/Fachbereichen für Soziale Arbeit der Freistaaten Sachen und Thüringen. Das Verfahren wurde von einem Arbeitskreis entwickelt, dem Studierende, Anleiter/innen sowie Vertreter/innen von Praxis und Hochschulen angehörten. Besonders die Inhalte der „Grundlehrgänge Praxisanleitung“ und die Kriterien, die durch die Praxisstelle zu sichern sind, wurden in einem umfangreichen Diskussionsprozess erarbeitet und verabschiedet.

Dieses Zertifikat gibt stellensuchenden Studierenden die Garantie, dass sie hier Bedingungen vorfinden, die einem erfolgreichen Verlauf der studienintegrierten Praxisphasen besonders förderlich sind. Durch die Zertifizierung entfällt das sonst übliche Anerkennungsverfahren an der jeweiligen Hochschule in Sachsen und Thüringen. Das Zertifikat wird von allen Praxisämtern und -referaten anerkannt, die dem Verfahren beigetreten sind (siehe „Hochschulen“).

Um das Zertifikat erwerben zu können, müssen an einer (potentiellen) Praxisstelle zwei Bedingungen generell erfüllt sein:

  1. es muss eine hauptamtliche Anleitung mit einem Hochschulabschluss als Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in (Diplom oder Bachelor) mit staatlicher Anerkennung und einer entsprechenden Anleiter*innenqualifikation zur Verfügung stehen und
  2. die Einrichtung muss verschiedene Rahmenbedingungen geschaffen haben und dauerhaft sichern.

Während die Qualifikation an eine Person gebunden ist, sind die Rahmenbedingungen einrichtungsgebunden. Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, kann das Zertifikat erteilt werden. Das dauerhafte Vorliegen dieser Bedingungen wird durch die beteiligten Hochschulen evaluiert.

Weiter gehende Informationen können Sie entweder der Informationsbroschüre/dem Manual entnehmen oder auf Anfrage von den beteiligten Praxisämtern und -referaten erhalten.